Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Dienstleistungsverträge zwischen Novum und seinen Kunden.
Stand: Mai 2026. Anwendbares Recht: Schweizer Recht.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Novum (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Prozessautomatisierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Novum · Gempenstrasse 2, 4104 Oberwil, Schweiz
E-Mail: info@novumdigital.ch · Tel: +41 79 534 08 31
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder unterzeichnetes Angebot durch den Auftraggeber. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Angebote sind 30 Tage nach Ausstellung gültig, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages ist. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Nachbearbeitungen
Im Rahmen jedes Projekts sind zwei Korrekturschleifen kostenlos enthalten. Ab der dritten Änderungsrunde werden die Mehraufwände nach tatsächlichem Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz wird im Angebot festgehalten.
Eine Korrekturschleife umfasst zusammengefasste Änderungswünsche in einem einzigen Feedback-Dokument. Stückweise übermittelte Änderungen können als separate Schleifen gewertet werden.
§ 4 Transparenzpflichten bei KI-gestützten Systemen
Die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Systeme interagieren teilweise automatisiert mit den Endkunden des Auftraggebers (z. B. automatisierte Anfragen- und Terminbearbeitung).
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine eigenen Endkunden in geeigneter Form darüber zu informieren, dass sie mit einem automatisierten bzw. KI-gestützten System interagieren, sofern dies nicht bereits offensichtlich aus dem Kontext hervorgeht. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber Endkunden mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union bedient, da hierfür ab dem 2. August 2026 spezifische Transparenzpflichten nach der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689) gelten können.
Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch geeignete Textbausteine zur Umsetzung dieser Informationspflicht zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für deren rechtskonforme Verwendung durch den Auftraggeber. Die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gegenüber den eigenen Endkunden verbleibt beim Auftraggeber.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders vereinbart. Die Mehrwertsteuer (MWST) wird gemäss geltendem Schweizer Recht ausgewiesen, sofern eine Steuerpflicht besteht.
Zahlungsmodalitäten
- Bei Projekten bis CHF 5'000: 100 % bei Auftragserteilung oder gemäss individueller Vereinbarung
- Bei Projekten über CHF 5'000: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % vor Go-live
- Monatliche Dienstleistungen: Zahlung monatlich im Voraus
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p. a. berechnet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) rechtzeitig und vollständig zu liefern. Verzögerungen durch fehlende oder unvollständige Unterlagen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
§ 7 Liefertermine und Fristen
Genannte Liefertermine sind Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber alle notwendigen Mitwirkungspflichten fristgerecht erfüllt hat.
Bei höherer Gewalt, technischen Störungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Designs, Texte, Code, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben zunächst beim Auftragnehmer.
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Eine darüber hinausgehende Nutzung (zum Beispiel Weiterveräusserung, Lizenzierung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Referenzzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen Dienstleisters. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Netto-Honorars begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Kündigung
Laufende Monatspauschalen können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für Projektaufträge gilt: Bereits erbrachte Leistungen werden zum Stundensatz vergütet, sofern der Auftraggeber vorzeitig kündigt.
Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere anhaltender Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle Verträge mit Novum unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als Gerichtsstand wird Basel, Schweiz vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Novum behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorabenachricht zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website abrufbar.